Jetzt mit neuer Kategorie "Online"

Ausschreibung und Dotierung 2022

RGP

Die Evangelische Kirche verleiht 2022 zum 38. Mal den Robert Geisendörfer Preis wie bisher in den Sparten Fernsehen, Hörfunk und Kinderprogramme.

Neu ist die Sparte Online in der zwei weitere Preise vergeben werden und die Sparte Kinderfernsehen wird erweitert zu Kindermedien. In der Sparte Online werden bis zu zwei Produktionen ausgezeichnet, davon in der Regel je eine fernsehähnliche Produktion (z.B. Webserie, Videoformat, Live-Stream) und eine hörfunkähnliche Produktion (z.B. Podcast).

Der Robert Geisendörfer Preis möchte erneut Sendungen auszeichnen, die in herausragender journalistischer und gestalterischer Form existentielle menschliche Erfahrungen kreativ und einfühlsam zur Sprache bringen. Der Preis ist ausdrücklich nicht auf kirchliche und religiöse Themen und gegebenenfalls dafür zuständige Redaktionen beschränkt. Der Robert Geisendörfer Preis ist für alle Sparten insgesamt mit 40.000 Euro dotiert.

 

Ausschreibung 2022: Wer darf einreichen?

Die Unterlagen zur Online-Anmeldung für die öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Programmanbieter und Streamingdiensteanbieter in Deutschland werden am 5. Januar 2022 per Email verschickt.

Für die Einreichung der Onlineformate wird das Senderprinzip erweitert. Zur Einreichung befugt sind nicht nur Sender und Videostreamingdienste, sondern auch die jeweiligen Urheber, Autorinnen, Produzenten, Rechteinhaberinnen, sofern sie die Kriterien erfüllen. Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie gern zugeschickt. Bitte senden Sie eine Email an info@geisendoerferpreis.de, in der Sie kurz ihre Qualifikation und Berechtigung zur Einreichung eines Onlineformates begründen.

 

Allgemeine Programme Fernsehen

Die öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Programmanbieter in Deutschland und die Videostreamingdienste sind eingeladen, jeweils vier ausgestrahlte Fernsehproduktionen Produktionen einzureichen, dabei gelten Mehrteiler als ein Programm. Bei Serien und Reihen, können jeweils bis zu drei Teile eingereicht werden. Eine formale oder zeitliche Begrenzung der Sendungen ist nicht vorgesehen. Für den Wettbewerb kommen Produktionen aus allen Redaktionen der Anstalten und Veranstalter in Frage.

Einreichungen können ausschließlich über die entsprechende Festivalabteilung oder vom Veranstalter autorisierten Personen vorgenommen werden. (Siehe auch die Auswahlkriterien „Allgemeine Programme Fernsehen".)

 

Allgemeine Programme - Hörfunk

Die öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Programmanbieter mit bundes- oder landesweiter Verbreitung in Deutschland sind eingeladen, jeweils zwei ausgestrahlte Hörfunksendungen einzureichen, dabei gelten Mehrteiler als ein Programm. Bei Serien und Reihen können jeweils bis zu drei Teile eingereicht werden. Alle gestalterischen Formen sind zugelassen, auch ist bei den einzelnen Sendungen keine Zeitdauer vorgeschrieben. Für den Wettbewerb kommen Hörfunksendungen der Rundfunkanstalten und -veranstalter aus allen Redaktionen in Frage. (Siehe auch die Auswahlkriterien „Allgemeine Programme Hörfunk“.)

 

Allgemeine Programme - Online

Zur Einreichung befugt sind die jeweiligen Urheber, Autorinnen, Produzenten, Rechteinhaberinnen bzw. Streamingdiensteanbieter oder Sender. Je Einreichendem dürfen insgesamt maximal zwei fernseh- bzw. radioähnliche Beiträge eingereicht werden. Es können Einzelfolgen oder Formate sein. Wird ein Format/Serie/Reihe eingereicht, dürfen bis zu drei beispielhafte Folgen/Beiträge eingesendet werden.

Eingereicht werden können Produktionen, die (journalistisch-)redaktionell gestaltet sind (kein User-Generated-Content) sowie ausschließlich im nonlinearen Programm in Deutschland und in deutscher Sprache erstmalig im Jahr zuvor verbreitet wurden. (Siehe auch die Auswahlkriterien „Allgemeine Programme Online.)

 

Kinderprogramme/Kindermedien 

Die öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Programmanbieter und Vidoestreamingdienste von Kindersendungen sind eingeladen, jeweils bis zu drei ausgestrahlte Beiträge einzureichen. Mehrteiler gelten als ein Programm, bei Serien und Reihen können jeweils bis zu drei Teile eingereicht werden. Eine formale oder zeitliche Begrenzung der Sendungen ist nicht vorgesehen. Für den Wettbewerb kommen Produktionen für Kinder im Alter von 3 bis 14 Jahren in Frage. (Siehe auch die Auswahlkriterien „Kinderprogramme/Kindermedien“.)

 

Weitere Informationen

Alle vom 05. Januar bis 28. Februar 2022 eingereichten Programme müssen erstmals im Jahr 2021 in der Bundesrepublik Deutschland ausgestrahlt bzw. online angeboten worden sein.

 

Termine

Vorauswahljury I, Fernsehen und Hörfunk: 04.04.2022
Vorauswahljury II, Online:  05.04.2022
Jury Allgemeine Programme:    04.05.2022
Jury Kindermedien: 27./28.04.2022

 

Kontakt: info@geisendoerferpreis.de