Fragen / Hilfe

Wer darf Onlineformate einreichen: 

Für die Einreichung der Onlineformate wird das Senderprinzip erweitert. Zur Einreichung befugt sind nicht nur Sender, sondern auch die jeweiligen Urheber, Autorinnen, Produzenten, Rechteinhaberinnen, sofern sie die Kriterien erfüllen. Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie gern zugeschickt. Bitte senden Sie eine Email an info@geisendoerferpreis.de, in der Sie kurz ihre Qualifikation und Berechtigung zur Einreichung eines Onlineformates begründen.

 

Ab wann kann ich die Unterlagen zur Online-Einreichung erhalten: 

Die Unterlagen zur Online-Anmeldung für die öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Programmanbieter in Deutschland werden ab 2. Januar 2024 per Email verschickt.

 

Wann endet die Einreichungsfrist?

Sämtliche erforderlichen Angaben und Uploads müssen bis 28.02.2024 erfolgt und abgeschlossen sein.